Wir bieten Ihnen fachgerechten Rehasport – auch vom Arzt verordnet, eine Leistung über die Sie verfügen können und sollten. Denn Gesundheitsförderung ist die Basis eines guten Lebens. Wir helfen Ihnen dabei.
Seit dem Bestehen des Vereins „Rehafit und Gesundheitsförderung Gelsenkirchen e.V.“ ist Gelsenkirchen um ein neu geschaffenes und sehr attraktives Segment im Gesundheitssport reicher. Somit können in Gelsenkirchen und Umgebung Patienten mit funktionellen Erkrankungen der Muskeln, Sehnen und Bänder oder der Wirbelsäule ausüben. Als eigenständiger und gemeinnütziger Verein setzt sich der „Rehafit und Gesundheitsförderung Gelsenkirchen e.V.“ die Förderung und Ausübung von Rehabilitations- und Gesundheitssport zur Aufgabe. Komplett übernommen werden diese Verordnungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen. Mit Rückendeckung der gesetzlichen Kostenträger absolvieren Sie in einem integrativen Gruppentraining ein Bewegungsprogramm mit oder ohne Geräte unter fachkundiger Anleitung. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Beschwerden werden Ihnen diverse Programme mit individuellen Übungen geboten. Muskuläre Stabilisierung, Kräftigung und Dehnung sind nur einige der möglichen Ausrichtungen.
Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht und betrifft Menschen, die chronisch krank sind oder auf dem Weg sind chronisch krank zu werden. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen Behandlungen stabilisiert Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden erzielen kann.
Rehabilitationssport ist u.a. angezeigt bei degenerativen und entzündlichen Veränderungen der Bewegungsorgane wie beispielsweise Rheuma oder Osteoporose.
Also alle Erkrankungen, die Sie innerhalb Ihres täglichen Lebens beeinträchtigen.
Rehasport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden! Diese Verordnung nach § 44 Abs.1 Nr. 3 und 4 SGB IX belastet nicht das Budget Ihres Arztes. Sprechen Sie Ihren Arzt auf die Verordung 56 an. Sie erhalten aber auch im Verein „Rehafit und Gesundheitsförderung Gelsenkirchen e.V.“ diese
Verordnung. Diese Verordnung 56 muss vom Kostenträger, in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden. Die Leistung des Vereins „Rehafit und Gesundheitsförderung Gelsenkirchen e.V.“ sind von allen Kostenträgern anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert. Der Verein steht grundsätzlich allen offen, die Gesundheitssport betreiben möchten, auch ohne Verordnung. Viele Lebenspartner, Eltern und Freunde begleiten die „geförderten“ Mitglieder.
Sport- u. Gesundheitszentrum Buer
Nordring 43
45894 Gelsenkirchen Buer