Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
1.1.
Das Mitglied ist zum Besuch des SGZ-Buer und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte, innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten, berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichnete Angebote (wie z.B. Getränke, Getränkeflat, Riegel u.ä.).
1.2.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen und Zusatzpakete, die als solche jeweils gekennzeichnet und ausgepreist sind (z.B. Getränke-Paket) haben ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende des Folgemonats.
1.3.
Die SGZ-Buer Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Änderungen des Namens, der Adresse, E- Mail Adresse und der Bankverbindung sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
1.4.
Für minderjährige Mitglieder zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.
2. Dauer
2.1.
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2.2.
Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats, schriftlich einlangend, gekündigt werden.
2.3.
Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 14 Tage ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ab diesem Tag können die Leistungen des Clubs nicht mehr genutzt werden.
2.4.
Gesetzliche Ansprüche, wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, gelten in jedem Fall. Verbraucher haben demnach bei ausschließlich im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon, Fax oder Online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Für die Erklärung des Rücktritts kann unser Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Die Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
3. Vorzeitige Vertragsauflösung
3.1.
Das SGZ-Buer kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung. Unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals.
4. Beiträge
4.1.
Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten: Eine Einmalzahlung für den SGZ-Transponder. Dieser geht mit Zahlung in das Eigentum des Mitglieds über. Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig. Die quartalsmäßige Service- u. Hygienepauschale in Höhe von jeweils 14,90 € ist jeweils zum 10.01 / 10.04 / 10.7 / 10.10 eines Jahres fällig.
4.2.
Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Mitglied zu tragen.
4.3.
Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 19%) werden die Beiträge entsprechend angepasst.
4.4
Die Sport- und Gesundheitszentrum Come back GmbH ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag gegen mich an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu verkaufen und abzutreten und die Forderungsabrechnung auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; jeweilige Forderungsart, Forderungshöhe und Forderungsfälligkeit; IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) an den vorgenannten Dienstleister zum Zwecke des Verkaufs, Abtretung, Abrechnung und Einziehung der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen an bzw. durch den vorgenannten Dienstleister.
5. Stilllegung
5.1.
Weist das Mitglied mittels (ärztlicher) Bescheinigung nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen oder Umzug (mehr als 15 Kilometer Entfernung), an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, wird der Vertrag für die Dauer der Hinderung stillgelegt oder gekündigt.
5.2.
Die o.g. ärztliche Bestätigung ist unmittelbar beizubringen.
6. Aufklärung
6.1.
Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter vom SGZ-Buer weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist.
6.2.
Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren.
7. Haftungsausschluss
Das SGZ-Buer haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, dem SGZ -Buer zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden dem SGZ-Buer unverzüglich anzuzeigen.
8. Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Diese hängt im SGZ-Buer aus.
9. Datenschutz
9.1.
Es wird in diesem Zusammenhang auf die SGZ-Buer Datenschutzerklärung verwiesen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.